Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsbericht: Was der EU-Omnibus für den Mittelstand ändert

Der Nachhaltigkeitsbericht ist für die meisten Mittelständler keine Pflicht mehr. Du erfährst, wer nach dem EU-Omnibus noch berichten muss und warum sich ein schlanker Bericht trotzdem lohnt.

Von Jonas Berger
15.10.2026
9 Min. Lesezeit
Nachhaltigkeitsbericht im Mittelstand: Symbolbild für ESG-Berichterstattung nach dem EU-Omnibus

Foto: Unsplash

Der Nachhaltigkeitsbericht galt lange als nächste große Bürokratiewelle für den Mittelstand. Dann kam die Kehrtwende aus Brüssel: Mit dem Omnibus-Paket hat die EU die Berichtspflichten drastisch zusammengestrichen. Für die meisten mittelständischen Unternehmen entfällt die gesetzliche Pflicht – doch Kunden, Banken und Bewerber fragen trotzdem nach Daten. In diesem Beitrag erfährst du, wer nach dem Stand von Herbst 2026 tatsächlich berichten muss, welche Rolle der freiwillige Standard spielt und wie du mit vertretbarem Aufwand einen Bericht erstellst, der dir echte Vorteile bringt.

Die Lage ist allerdings unübersichtlich. Auf EU-Ebene sind die Regeln inzwischen geklärt, in Deutschland fehlt das nationale Umsetzungsgesetz weiterhin. Umso wichtiger ist es, dass du die Eckpunkte kennst und deine Strategie nicht von Schlagzeilen abhängig machst.

Was ist ein Nachhaltigkeitsbericht?

Ein Nachhaltigkeitsbericht ist eine strukturierte Darstellung, wie sich ein Unternehmen auf Umwelt, Mitarbeitende und Gesellschaft auswirkt und welche Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen es für das eigene Geschäft gibt. Er umfasst Kennzahlen etwa zu Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen, Arbeitsbedingungen und Unternehmensführung. Große Unternehmen berichten nach den ESRS, kleinere freiwillig nach vereinfachten Standards.

Das Kürzel ESG steht dabei für die drei Säulen Environment, Social und Governance. Ein guter Nachhaltigkeitsbericht ist mehr als eine Hochglanzbroschüre: Er basiert auf nachvollziehbaren Daten, nennt Ziele und zeigt, wie das Unternehmen sie erreichen will.

Nachhaltigkeitsbericht nach dem Omnibus: Wer jetzt berichten muss

Ursprünglich sollte die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in mehreren Wellen rund 50.000 Unternehmen in der EU erfassen, darunter viele Mittelständler ab 250 Beschäftigten. Mit dem Omnibus-I-Paket, auf das sich Parlament und Rat im Dezember 2025 politisch geeinigt haben, ist dieser Kreis massiv geschrumpft. Die geänderte Richtlinie ist seit März 2026 in Kraft, die Mitgliedstaaten müssen sie bis März 2027 umsetzen.

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

Neue Schwellenwerte: Berichtspflichtig sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz. Beide Kriterien müssen erfüllt sein.

Deutlich kleinerer Kreis: Der ursprünglich geplante Anwendungsbereich schrumpft nach Schätzungen um rund 90 Prozent.

Kapitalmarktorientierte KMU: Sie fallen durch die neuen Schwellen ebenfalls aus der Pflicht.

Zeitplan: Die neuen Schwellen greifen für Geschäftsjahre ab 2027. Unternehmen der früheren zweiten Welle mussten dank der „Stop-the-Clock“-Regelung bislang noch nicht berichten.

Schutz der Lieferkette: Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von Geschäftspartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten grundsätzlich keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen.

Den aktuellen Stand auf EU-Ebene dokumentiert die EU-Kommission auf ihrer Seite zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Auch die Sorgfaltspflichten-Richtlinie CSDDD wurde im Zuge des Omnibus stark eingeschränkt und betrifft künftig nur noch sehr große Konzerne.

Hände halten grüne Blätter als Symbol für einen Nachhaltigkeitsbericht im Mittelstand

Auch ohne gesetzliche Pflicht erwarten Kunden und Banken belastbare Nachhaltigkeitsdaten.

Die Lage in Deutschland: Warten auf das Umsetzungsgesetz

Deutschland hat die CSRD bis heute nicht in nationales Recht überführt. Die Bundesregierung hat im September 2025 einen Gesetzentwurf beschlossen, im April 2026 fand dazu eine Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags statt. Ein Beschluss stand nach öffentlich verfügbaren Informationen Ende September 2026 noch aus.

Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, gelten die bisherigen Regeln aus der Umsetzung der Vorgängerrichtlinie. Nach § 289b HGB müssen nur große, kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten eine nichtfinanzielle Erklärung abgeben. Für den typischen Mittelständler besteht damit aktuell keine gesetzliche Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht.

Umstritten ist, ob das Umsetzungsgesetz rückwirkend für das Geschäftsjahr 2025 gelten soll, wie ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen vorsah. Fachverbände der Wirtschaftsprüfer halten das für verfassungsrechtlich bedenklich. Wenn dein Unternehmen nahe an den neuen Schwellen liegt, solltest du die Entwicklung deshalb eng mit deinem Wirtschaftsprüfer verfolgen.

Was das für dich konkret bedeutet

Prüfe zunächst nüchtern, ob dein Unternehmen die neuen Schwellen in absehbarer Zeit erreichen könnte, etwa durch Wachstum oder einen Zukauf. Liegt es klar darunter, besteht kein gesetzlicher Zwang zum Nachhaltigkeitsbericht.

Gehört dein Betrieb dagegen zu einer größeren Unternehmensgruppe, kann die Muttergesellschaft berichtspflichtig sein und Daten von dir einfordern. Deine Zahlen fließen dann in den konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht der Gruppe ein. Kläre in diesem Fall frühzeitig, welche Angaben in welcher Qualität gebraucht werden.

Vereinfachte ESRS und freiwilliger Standard

Parallel zu den neuen Schwellen hat die EU die Berichtsstandards selbst entschlackt. Am 3. Juli 2026 hat die Kommission zwei delegierte Rechtsakte angenommen: einen mit vereinfachten European Sustainability Reporting Standards und einen mit einem freiwilligen Standard für Unternehmen, die durch die Lieferketten-Obergrenze geschützt sind.

Für berichtspflichtige Unternehmen bedeutet das:

Die überarbeiteten ESRS gelten verpflichtend für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027.

Für das Geschäftsjahr 2026 ist eine freiwillige frühere Anwendung möglich.

Die Zahl der Datenpunkte sinkt deutlich, die Kommission erwartet um mehr als 30 Prozent niedrigere Berichtskosten.

Die Wesentlichkeitsanalyse wird vereinfacht und stärker von oben nach unten gedacht.

Für den Mittelstand ist vor allem der freiwillige Standard relevant. Er geht auf den Standard für nicht börsennotierte KMU zurück, den die Beratungsgruppe EFRAG entwickelt hat und der unter dem Kürzel VSME bekannt wurde. Schon dieser war modular aufgebaut – mit einem Basismodul und einem umfassenderen Zusatzmodul.

Warum ein freiwilliger Nachhaltigkeitsbericht trotzdem lohnt

Keine Pflicht heißt nicht kein Bedarf. Viele Mittelständler erleben, dass die Nachfrage nach Nachhaltigkeitsdaten auch ohne gesetzliche Vorgabe nicht verschwindet. Der Druck kommt aus anderen Richtungen.

Diese Akteure fragen besonders häufig nach:

Großkunden: Berichtspflichtige Konzerne brauchen Daten aus ihrer Lieferkette, etwa zu Emissionen. Der freiwillige Standard definiert künftig, was sie von dir verlangen dürfen.

Banken: Kreditinstitute müssen ESG-Risiken in ihrem Risikomanagement berücksichtigen und fragen deshalb bei Finanzierungen nach. Wie du deine Finanzierungsbasis breiter aufstellst, beschreibt unser Beitrag zur Wachstumsfinanzierung.

Öffentliche Auftraggeber: Nachhaltigkeitskriterien spielen in Ausschreibungen eine wachsende Rolle.

Bewerber: Gerade jüngere Fachkräfte achten auf Haltung und Klimaziele. Ein glaubwürdiger Bericht stärkt dein Employer Branding.

Hinzu kommt ein betriebswirtschaftlicher Effekt. Wer Energieverbrauch und Emissionen systematisch erfasst, entdeckt fast immer Einsparpotenziale. Bei anhaltend hohen Energiepreisen zahlt sich das unmittelbar aus.

Protestschild mit der Aufschrift No business on a dead planet zur ESG-Debatte

Der gesellschaftliche Druck bleibt, auch wenn Brüssel die Berichtspflichten zurückgefahren hat.

In sechs Schritten zum ersten Nachhaltigkeitsbericht

Du musst nicht mit einem 100-Seiten-Werk starten. Ein schlanker Nachhaltigkeitsbericht auf Basis des freiwilligen Standards reicht für die meisten Anfragen völlig aus. So gehst du vor:

Ziel klären: Für wen schreibst du den Bericht – Kunden, Bank, Belegschaft? Davon hängen Umfang und Ton ab.

Verantwortung festlegen: Benenne eine Person, die das Projekt steuert, und binde Buchhaltung, Einkauf, Produktion und Personal ein.

Daten erheben: Starte mit den Kernkennzahlen wie Energieverbrauch, Emissionen aus eigenen Anlagen und eingekaufter Energie, Abfall, Beschäftigtenzahlen, Arbeitsunfälle und Weiterbildung.

Lücken ehrlich benennen: Nicht jede Zahl ist im ersten Jahr verfügbar. Schreibe transparent, was fehlt und wann du es nachlieferst.

Ziele und Maßnahmen formulieren: Ein Bericht ohne Ziele bleibt eine Bestandsaufnahme. Nenne wenige, konkrete Vorhaben.

Veröffentlichen und fortschreiben: Stelle den Bericht auf deine Website, schicke ihn an wichtige Kunden und aktualisiere ihn jährlich.

Daten effizient sammeln

Der größte Aufwand steckt in der Datenerhebung. Viele Zahlen liegen bereits vor, etwa in Energieabrechnungen, der Lohnbuchhaltung oder dem Fuhrparkmanagement. Ein einfaches Tabellenmodell reicht für den Anfang.

Lege für jede Kennzahl fest, aus welcher Quelle sie stammt, wer sie liefert und wie sie berechnet wird. Diese Dokumentation macht den nächsten Nachhaltigkeitsbericht deutlich schneller.

Gerade bei Emissionswerten solltest du dieselben Umrechnungsfaktoren über die Jahre konsistent verwenden, damit Fortschritte vergleichbar bleiben und eine Bank oder ein Kunde die Zahlen nachvollziehen kann. Wächst der Bedarf, helfen spezialisierte Softwarelösungen. Wie digitale Werkzeuge und KI das Controlling solcher Kennzahlen erleichtern, zeigt unser Beitrag zu KI im Controlling.

Den Bericht aktiv nutzen

Ein Nachhaltigkeitsbericht entfaltet seinen Wert erst, wenn du ihn einsetzt. Verweise in Angeboten und Ausschreibungen darauf, beantworte Kundenfragebögen mit Auszügen daraus und lege ihn bei Bankgesprächen vor. Viele Unternehmen sparen so Zeit, weil sie nicht jede Anfrage einzeln beantworten müssen. Intern dient der Bericht als Steuerungsinstrument, mit dem du Fortschritte bei Energie, Arbeitssicherheit oder Weiterbildung sichtbar machst.

Klimabilanz als Kern: Wo du anfangen solltest

Das Herzstück fast jedes Nachhaltigkeitsberichts ist die Treibhausgasbilanz. Sie folgt in der Praxis meist der Logik des Greenhouse Gas Protocol und unterscheidet drei Bereiche:

Scope 1: direkte Emissionen aus eigenen Anlagen und Fahrzeugen, etwa Heizung oder Fuhrpark.

Scope 2: indirekte Emissionen aus eingekaufter Energie, vor allem Strom und Fernwärme.

Scope 3: alle übrigen Emissionen entlang der Wertschöpfungskette, von eingekauften Materialien bis zur Nutzung deiner Produkte.

Für den Einstieg genügt es, Scope 1 und 2 sauber zu erfassen. Die Daten liegen meist in Energieabrechnungen und Tankbelegen vor. Scope 3 ist deutlich aufwendiger und sollte erst folgen, wenn die Grundlagen stehen oder ein wichtiger Kunde gezielt danach fragt.

Typische Fehler beim Nachhaltigkeitsbericht

Gerade beim ersten Versuch tappen viele Unternehmen in dieselben Fallen:

Greenwashing: Vollmundige Versprechen ohne Belege schaden mehr als sie nutzen. Auch die Rechtsprechung zu Umweltwerbung ist strenger geworden.

Zu viel auf einmal: Wer alle denkbaren Themen abdecken will, verliert sich in Details.

Fehlende Kontinuität: Ein einmaliger Bericht ohne Fortschreibung verliert schnell an Glaubwürdigkeit.

Isolierte Zuständigkeit: Wenn nur eine Person ohne Rückhalt der Geschäftsführung arbeitet, bleibt das Thema Randnotiz.

Unpassende Standards: Die vollen ESRS sind für Mittelständler ohne Pflicht überdimensioniert. Der freiwillige Standard ist in der Regel die bessere Wahl.

Fazit: Weniger Pflicht, mehr Gestaltungsspielraum

Für die meisten mittelständischen Unternehmen ist der verpflichtende Nachhaltigkeitsbericht mit dem Omnibus vom Tisch. Berichten müssen künftig nur noch große Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz, und in Deutschland steht die nationale Umsetzung weiterhin aus.

Trotzdem lohnt sich der Blick nach vorn. Kunden, Banken und Bewerber erwarten belastbare Nachhaltigkeitsdaten. Mit dem freiwilligen Standard hast du ein schlankes Werkzeug, das genau diese Erwartungen bedient. Wer jetzt mit einem pragmatischen Bericht startet, ist vorbereitet, gewinnt Vertrauen und entdeckt dabei oft bares Einsparpotenzial.

Häufige Fragen zum Nachhaltigkeitsbericht

Muss mein mittelständisches Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

In den meisten Fällen nicht. Nach dem Omnibus-Paket der EU sind nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Umsatz berichtspflichtig. In Deutschland gilt bis zur Verabschiedung des Umsetzungsgesetzes weiterhin § 289b HGB, der nur große kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten erfasst. Kunden und Banken können aber trotzdem Daten anfragen.

Was ist der freiwillige Standard VSME?

Der VSME ist ein freiwilliger Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen, den die EFRAG entwickelt hat. Er war modular aufgebaut, mit einem Basismodul und einem umfassenderen Zusatzmodul. Die EU-Kommission hat darauf aufbauend im Juli 2026 einen freiwilligen Standard angenommen, der auch festlegt, welche Informationen große Kunden von kleineren Geschäftspartnern höchstens verlangen dürfen.

Ab wann gelten die vereinfachten ESRS?

Die überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards gelten verpflichtend für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen. Für das Geschäftsjahr 2026 dürfen berichtspflichtige Unternehmen sie freiwillig früher anwenden oder die bisherigen Standards mit Erleichterungen nutzen. Laut EU-Kommission sinken die Berichtskosten durch die Vereinfachung um mehr als 30 Prozent.

Welche Daten gehören in einen Nachhaltigkeitsbericht für den Mittelstand?

Für den Einstieg reichen Kernkennzahlen: Energieverbrauch, Treibhausgasemissionen aus eigenen Anlagen und eingekaufter Energie, Abfallmengen und Wasserverbrauch. Hinzu kommen Angaben zu Beschäftigten, Arbeitsunfällen, Weiterbildung und Vergütung sowie zur Unternehmensführung, etwa zum Umgang mit Korruption. Ergänze konkrete Ziele und Maßnahmen, damit der Bericht mehr ist als eine reine Bestandsaufnahme.

Darf mein Großkunde mehr Nachhaltigkeitsdaten verlangen, als der Standard vorsieht?

Nach dem Omnibus-Paket dürfen berichtspflichtige Unternehmen von Geschäftspartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten grundsätzlich keine Informationen verlangen, die über den freiwilligen Standard hinausgehen. Diese Obergrenze soll kleinere Zulieferer vor ausufernden Fragebögen schützen. Freiwillig kannst du natürlich mehr liefern, wenn es dir im Wettbewerb hilft oder vertraglich vereinbart ist.

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