In Deutschland haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beim Ausscheiden Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Es muss wohlwollend formuliert sein und darf das berufliche Fortkommen nicht unnötig erschweren. Gerade deshalb hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt.
Einfaches und qualifiziertes Zeugnis
Das einfache Zeugnis enthält nur Art und Dauer der Tätigkeit. Das qualifizierte Zeugnis bewertet zusätzlich Leistung und Verhalten. Beschäftigte können wählen, welche Form sie verlangen.
Die Zeugnissprache
Noten werden selten direkt genannt, sondern über Formulierungen ausgedrückt. Kleine Unterschiede wie das Wort stets oder vollsten können eine bessere Bewertung signalisieren. Auch die Reihenfolge, etwa ob Vorgesetzte vor Kollegen genannt werden, kann Bedeutung haben.
Worauf achten
- Vollständige Beschreibung der Aufgaben
- Leistungs- und Verhaltensbewertung
- Schlussformel mit Dank und guten Wünschen
- Korrekte Daten, Unterschrift und Firmenbriefbogen
Korrektur verlangen
Wer mit dem Zeugnis nicht einverstanden ist, kann eine Berichtigung verlangen. Zunächst empfiehlt sich ein Gespräch mit dem Arbeitgeber. Bei Streitigkeiten kann eine arbeitsrechtliche Beratung sinnvoll sein.
Ein Zwischenzeugnis kann sich zudem lohnen, etwa bei einem Vorgesetztenwechsel oder vor einer Elternzeit.

